Erhebung der Grundsteuer in 2026

von Alexandra Prüfer

Euromünzen und -scheine

Nun steht die zweite Festsetzung nach der Grundsteuerreform an. Aktuell ist keine Anpassung des Hebesatzes für 2026 geplant. Die Daten der Nachberechnung zeigen, dass die neu festgesetzten Hebesätze für die Grundsteuer die Aufkommensneutralität gewährleisten. Dennoch kann es bei Festsetzungen in 2026 zu Schwierigkeiten kommen, insbesondere dann, wenn es in 2025 einen Eigentümerwechseln gegeben hat.

Warum wird bei mir weiterhin Grundsteuer erhoben, obwohl ich seit 2025 nicht mehr Eigentümer des betroffenen Grundstücks bin?

Aus technischen Gründen - an deren Behebung prioritär gearbeitet wird - ist es den sächsischen Finanzämtern derzeit leider noch nicht möglich, im Jahr 2025 eingetretene Änderungen einschließlich Grundsteuerbefreiungen zu bearbeiten und die erforderlichen Bescheide zu erlassen. Das betrifft auch die Übertragung des Eigentums an Grundstücken, sodass möglicherweise die bisherigen Eigentümer mit Grundsteuervorauszahlungen belastet werden, da auch uns keine geänderten Eigentümerdaten übermittelt werden können. Die Finanzverwaltung bedauert diese Umstände außerordentlich! An der Behebung der technischen Probleme wird intensiv gearbeitet.

Sobald die neuen Eigentümerdaten bekannt sind, wird die Stadt Coswig neue Grundsteuerbescheide erlassen. Bei den bisherigen Eigentümern werden alle Beitreibungsmaßnahmen ausgesetzt.

Friederike Trommer
Bürgermeisterin/Kämmerin

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